• Was ist eine elektronische Ausfuhrerklärung?
Ausfuhrverfahren
unter einem Warenwert von 1.000 €
Grundsätzlich bedürfen Exporte in ein Drittland bzw. EFTA-Staat unter einem Warenwert von 1.000 € keine Ausfuhranmeldung. Lediglich eine 3-fache Ausführung der Handels- bzw. Proforma-Rechnung und gegebenenfalls eine Ursprungserklärung sind der Sendung von außen beizulegen.
Ausfuhrverfahren
über einem Warenwert von 1.000 €
Beim Export in ein
Drittland bzw. EFTA-Staat ab einem Warenwert von 1.000 € verlangt der Zoll
eine Ausfuhranmeldung. Diese kann ausschließlich auf elektronischem Wege
eingereicht werden. Hierbei muss der Ausführer sich einmalig auf der
Internetseite des ELSTER-Onlineportals anmelden,
um die Authentisierung gegenüber der IAA-Plus (Onlineportal der Zollbehörde) zu
gewährleisten. Erst im Anschluss der Registrierung kann der Ausführer auf der
Internetseite der IAA-Plus eine
Ausfuhranmeldung beantragen. Nach erfolgter elektronischer Übermittlung der
Ausfuhranmeldung, sendet die Zollbehörde dem Ausführer das für den Export
benötigte Ausfuhrbegleitdokument (ABD) inklusive der Movement Reference Number
(MRN) als PDF zu. Die Wartezeit auf die Papiere vom Zollamt mit der MRN-Nummer
kann bis zu 24 Stunden in Anspruch nehmen! Erst nach dem Erhalt der Papiere
kann die Beförderung über den Versanddienstleister erfolgen.
Info: Nur vom
Zoll bestätigte Papiere (Ausfuhrbegleitdokument) mit MRN-Nummer stellen eine
endgültige elektronische Ausfuhranmeldung dar. Die Dokumente müssen gut
sichtbar an der Sendung angebracht werden.