• Zollabwicklung außerhalb der EU
Zu den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation) gehören die Schweiz, Island und Norwegen. Alle anderen Länder werden als Drittländer bezeichnet.
Sendungen innerhalb der EFTA-Staaten und Drittländer sind grundsätzlich beim Zoll anzumelden.
Hierfür wird folgendes benötigt :
- EORI Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Die EORI-Nummer wird beim Deutschen Zoll beantragt
- Handelsrechnung: das Original und drei Kopien (ausgenommen hiervon sind Großbritannien, die Schweiz und Norwegen- hier reicht die originale Handelsrechnung). Die Handelsrechnung wird bei der Versandscheinerstellung automatisch generiert
- Zollinhaltserklärung (CN22 oder CN23) bei Sendungen, die durch ein Postunternehmen (DHL) versendet werden. Diese werden bei der Versandscheinerstellung automatisch generiert
- Frankaturen / Lieferkonditionen für die Festlegung der Verzollungskosten von Empfänger und/oder Versender
- ab einem Warenwert von 1.000 € wird eine elektronische Ausfuhrerklärung benötigt
- bei einem Warenwert unter 6.000 € ist eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung erforderlich
- ab einem Warenwert von 6.000 € ist zusätzlich die vom Zoll abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgeschrieben
Bitte beachten Sie, dass Sendungen mit unvollständigen oder fehlerhaften Zollangaben kostenpflichtig retourniert werden.