• Was muss eine Handelsrechnung beinhalten?
Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung benötigt. Es ist ein verpflichtendes Zolldokument und muss u.a. folgende Angaben beinhalten:
- Name und Anschrift des Versenders inkl. Telefonnummer
- Name und Anschrift des Empfängers inkl. Telefonnummer
- Lieferadresse (nur sofern von der Rechnungsadresse abweichend)
- Beim gewerblichen Versand die Umsatzsteuer - Identifikationsnummern von Versender und Empfänger
- EORI-Nummer bei Sendungen bis zu einem Warenwert von 1.000 €
- bei einem Warenwert ab 1000 € ist zuvor eine Ausfuhrerklärung erforderlich
- Warenbezeichnung inkl. der Menge und Gewicht
- Zolltarifnummer-/Warentarifnummer und das Ursprungsland
- Verkaufspreis je Einheit und den Gesamtpreis mit Währungsangabe
- Fracht- und Lieferkosten
- Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Rechnungsort
- Angabe der Lieferbedingungen / Frankatur
- händische Unterschrift
Bei der Versandscheinerstellung kann die Handelsrechnung automatisch generiert werden. Genaueres finden Sie hier.