• Wann fallen bei GLS Zuschläge an?
1. Großpaket / Volumenpaket :
Das Paketvolumen darf maximal bei 150 Litern liegen. Wird dieser Schwellenwert überschritten, fällt der Zuschlag für ein "Großpaket" an.
Das GLS Großpaket berechnet man anhand folgender Formel :
Länge x Breite x Höhe (in cm) / 1000
2. Längenzuschlag:
Pakete ab einer Länge von 150 cm werden mit einen Zuschlag versehen. Zudem darf die maximale Länge von 200 cm nicht überschritten werden.
3. Nicht
sortierfähiges Gut / Sperrgut:
GLS erhebt bei Gütern, die „sperrig“ sind und manuell sortiert werden müssen, einen Zuschlag:
- Pakete mit einer
Länge über 120 cm oder mit einer Höher weniger als 3 cm
- Reifen
- Waren in einer
Metall- oder Holzverpackung
- Gegenstände in
Behältern, wie zum Beispiel Fässer, Eimer, Kanister oder Stoffballen die nicht
vollständig in einer Verpackung aus Wellpappe eingeschlossen sind
- Gegenstände in
zylindrischen Verpackungen aus Wellpappe
- Bündelungen von Paketen mit Strapexbändern
- Bündelungen von Reifen mit Stretchfolie
Der NB - Gut Zuschlag fällt nicht an, wenn ein Paket bereits mit einem Längenzuschlag versehen wurde.
2. Inselzuschlag:
18565 (Hiddensee), 25849 (Pellworm), 25859 (Hooge), 25863 (Langeneß), 25869 (Gröde), 25938 (Föhr), 25946 (Amrum), 25980, 25992, 25996, 25997, 25999 (Sylt), 26465 (Langeoog), 26474 (Spiekeroog), 26486 (Wangerooge), 26548 (Norderney), 26571 (Juist), 26579 (Baltrum), 26757 (Borkum), 27498 (Helgoland)
3. Weitere
Zuschläge:
- Rückführung nicht zustellbarer Pakete
- Zustellung an oder Abholung von Privatadressen
- Saisonzuschlag (gilt vom 01.04 bis 31.05 und vom 01.11 bis 31.12.)