• Limited Quantity
Grundsätzlich ist mit allen Paketdienstleistern der Transport von Gefahrgütern in begrenzten Mengen auf dem Landweg möglich. Der Transport von so genannten Limited Quantity (häufig auch „LQ“ genannt) unterliegt einer teilweisen Freistellung von Transportvorschriften. Geregelt ist dies im europäischen Übereinkommen ADR (Accord European Relative Au Transport International De Marchandises Dangereuses Par Route).
Voraussetzung für den Transport von Limited Quantities:
- Einhaltung begrenzter Mengen gemäß der Tabelle ADR Kap. 3.4.
- Transportgewicht maximal 30 kg Bruttogewicht pro zusammengesetzter Verpackung
- Transportgewicht maximal 20 kg Bruttogewicht pro Trays (Schrumpffolie)
- Kennzeichnungspflicht von min. 100 x 100 mm:
Die Beförderung von Gefahrgut wird von den jeweiligen Versanddienstleistern individuell geregelt. Daher bitten wir Sie darum, Shipstage vorher mit allen wichtigen Angaben zu kontaktieren.