• Versicherungsbedingungen
Von der externen Versicherung sind die Güterkasse I und II umfasst. Die Versicherung der Güterklasse III ist ausgeschlossen.
Die Güterkasse I ist allgemeines Speditionsgut und umfasst alle Güter die nicht von der Güterklasse II und III erfasst werden.
Zur Güterklasse II gehören:
- Alkohol (verzollt,
z.B. Bier, Wein)
- Arzneimittel
- Glaswaren
- Haushaltsgeräte
- Keramik
- Marmor
- Neumöbel (verpackt)
- Porzellan
- Tabakwaren (keine
Zigaretten, Zigarren, Zigarillos)
- Terrakotta
- Weiße Ware
Bis zu einem
Versicherungswert von EUR 50.000 je Sendung versichert, darüber hinaus anfragepflichtig sind:
- Braune Ware
- Chip- und
Telefonkarten
- Computerhardware
- Computerbauteile
(wie Prozessoren, Speicher)
- Elektronische
Geräte
- Elektronische
Organizer (keine Handhelds)
- Foto- /
Filmapparate (analog und digital)
- Laptops / Notebooks
- PC´s
- Spirituosen
(verzollt und unverzollt)
- Unterhaltungselektronik
- Videokameras
Bis zu einem
Versicherungswert von EUR 1.000 je Sendung versichert, darüber hinaus anfragepflichtig sind:
- Handhelds (PDA/MDA)
- Handys
- Mobiltelefone
Reglung bei gebrauchten Gütern:
- eingeschränkte Deckung + Abhandenkommen der Ware